Die SwS ist als Sachverständigenorganisation nach §22
VAwS zur
Überprüfung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden
Stoffen
zugelassen.
Dienstleistungen
- Prüfung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden
Stoffen gemäß § 19 i WHG einschließlich
der Prüfung von Abfüllplätzen und Abscheidern
- Überwachung von Fachbetrieben nach § 19 I WHG
- Durchführung von Eignungsfeststellungsprüfungen
- Gutachterliche Beratung des Anlagenbetreibers in allen technischen
Belangen (Wasserrecht, Baurecht)
- Prüfung von Anlagen und Überwachung der Herstellung
von Anlagen, die in technischen Zulassungsbescheiden genannt sind
- Erstellung von Schadensgutachten bei Gewässerverunreinigungen
und Störfällen
- Mitwirkung bei der Vorbereitung von Behördenverfahren,
Genehmigungsverfahren nach BImSchG
- Erstellung eines Anlagenkonzeptes oder Anlagenkatasters nach
§ 11 VAwS
Unsere Argumente – Ihr Vorteil
- Das satzungsgemäß festgelegte Ziel ist der vorbeugende
Gewässerschutz.
- SwS-Sachverständige verfügen über umfassendes
Know-how und weitreichende Erfahrungen.
- Unsere Sachverständigen besitzen durch ihre Anbindung
an den Fachverband und ihr Engagement in Bund-/Länderfachausschüssen
einen entscheidenden Informationsvorsprung.
- SwS-Sachverständige nutzen die vielfältigen Weiterbildungsmöglichkeiten
im B.w.S.
- Durch Auswahl, Prüfung und Überwachung ist höchste
Qualität gewährleistet.
- SwS-Sachverständige bieten umfassende Leistungen mit erheblichen
Preisvorteilen für Anlagenbetreiber.
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