Die SwS ist als Sachverständigenorganisation nach §22 VAwS zur Überprüfung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zugelassen.

Dienstleistungen

  • Prüfung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gemäß § 19 i WHG einschließlich der Prüfung von Abfüllplätzen und Abscheidern
  • Überwachung von Fachbetrieben nach § 19 I WHG
  • Durchführung von Eignungsfeststellungsprüfungen
  • Gutachterliche Beratung des Anlagenbetreibers in allen technischen Belangen (Wasserrecht, Baurecht)
  • Prüfung von Anlagen und Überwachung der Herstellung von Anlagen, die in technischen Zulassungsbescheiden genannt sind
  • Erstellung von Schadensgutachten bei Gewässerverunreinigungen und Störfällen
  • Mitwirkung bei der Vorbereitung von Behördenverfahren, Genehmigungsverfahren nach BImSchG
  • Erstellung eines Anlagenkonzeptes oder Anlagenkatasters nach § 11 VAwS

Unsere Argumente – Ihr Vorteil

  • Das satzungsgemäß festgelegte Ziel ist der vorbeugende Gewässerschutz.
  • SwS-Sachverständige verfügen über umfassendes Know-how und weitreichende Erfahrungen.
  • Unsere Sachverständigen besitzen durch ihre Anbindung an den Fachverband und ihr Engagement in Bund-/Länderfachausschüssen einen entscheidenden Informationsvorsprung.
  • SwS-Sachverständige nutzen die vielfältigen Weiterbildungsmöglichkeiten im B.w.S.
  • Durch Auswahl, Prüfung und Überwachung ist höchste Qualität gewährleistet.
  • SwS-Sachverständige bieten umfassende Leistungen mit erheblichen Preisvorteilen für Anlagenbetreiber.